Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben im Gartenbau, welche Spezialkenntnisse und -fertigkeiten erfordern. Neben fachlich anspruchsvollen praktischen Arbeiten organisieren und kontrollieren sie die Arbeitsabläufe, erledigen betriebswirtschaftliche Tätigkeiten, und leiten Mitarbeiter/innen an.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
● koordinierende Aufgaben in Produktion und Verkauf, z.B. von Bäumen, Stauden, Gemüse und Obst, in der Friedhofsgärtnerei oder im Garten- und Landschaftsbau übernehmen
● betriebliche Arbeit organisieren, z.B. den effizienten Einsatz der Betriebsmittel steuern, Arbeitskräfte einteilen und Arbeiten beaufsichtigen
● mit Auftraggebern, Kunden und Kundinnen und Lieferanten verhandeln und zusammenarbeiten
● Veränderungen des Marktes beobachten und bei der Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen mitwirken
● Einhaltung der Bestimmungen zu Arbeitssicherheit und Umweltschutz veranlassen und überwachen
● die Geschäftspolitik für das kaufmännische, personelle und technische Geschehen mitgestalten
● Mitarbeiter/innen anleiten sowie ggf. Aus- und Weiterbildung organisieren und durchführen
Zugeordnete Berufe (Beispiele):
Gärtnermeister/in
Wirtschafter/in – Gartenbau
Nicht einzubeziehende Berufe:
Gartenbauingenieur/in (12104)
Gartenbautechniker/in – Produktion und Vermarktung (12123)
Gartenbautechniker/in – Garten-, Landschaftsbau (12143)
Landwirtschaftsmeister/in (11193)
Forstwirtschaftsmeister/in (11793)