Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 (KldB 2010)




1229 Aufsichts- und Führungskräfte - Floristik

Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichts- und Führungsaufgaben in der Floristik. Sie sind für die Herstellung und den Verkauf von floristischen Produkten verantwortlich, üben kaufmännische Tätigkeiten aus und steuern den Betriebsablauf.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
● Arbeitsabläufe organisieren, ggf. selbst praktisch mitarbeiten, z.B. bei der Gestaltung des Verkaufs-raums oder bei der Pflanzenpflege
● die Gestaltung und Erarbeitung von aufwändigem Blumenschmuck, floralen Raumdekorationen und anderen anspruchsvollen floristischen Arrangements beaufsichtigen und ggf. selbst durchführen
● die Sortimentsgestaltung ggf. nach Marktanalysen planen, z.B. Blumen und Topfpflanzen, Zubehör und Dekorationsartikel, auswählen und bestellen 
● Kunden und Kundinnen fachgerecht beraten, Aufträge annehmen und abwickeln, floristische Artikel verkaufen, Kundenkontakte herstellen und pflegen
● Aufwand und Ertrag des Betriebs kalkulieren, Budget planen, Kosten und Termine des Betriebs überwachen
● Betriebs- und Betriebszweigplanungen durchführen, Geschäftsentscheidungen treffen
● die Einhaltung von Bestimmungen zu Arbeitssicherheit und Unfallschutz veranlassen
● Mitarbeiter/innen anleiten, bei der Aus- und Weiterbildung mitwirken bzw. diese durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
12293 Aufsichtskräfte – Floristik
12294 Führungskräfte – Floristik
Nicht einzubeziehende Positionen:
1219 Aufsichts- und Führungskräfte – Gartenbau

Gegenüberstellung

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Kurztitel

Aufsicht und Führung - Floristik

4Berufsuntergruppe

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