Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




1229 Aufsichts- und Führungskräfte – Floristik

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichts- und Führungsaufgaben in der Floristik. Sie sind für die Herstellung und den Verkauf von floristischen Produkten verantwortlich, üben kaufmännische Tätigkeiten aus und steuern den Betriebsablauf.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Arbeitsabläufe organisieren, ggf. selbst praktisch mitarbeiten, z. B. bei der Gestaltung des Verkaufsraums oder bei der Pflanzenpflege 


die Gestaltung und Erarbeitung von aufwändigem Blumenschmuck, floralen Raumdekorationen und anderen anspruchsvollen floristischen Arrangements beaufsichtigen und ggf. selbst durchführen 


die Sortimentsgestaltung ggf. nach Marktanalysen planen, z. B. Blumen und Topfpflanzen, Zubehör und Dekorationsartikel, auswählen und bestellen  


Kunden und Kundinnen fachgerecht beraten, Aufträge annehmen und abwickeln, floristische Artikel verkaufen, Kundenkontakte herstellen und pflegen 


Aufwand und Ertrag des Betriebs kalkulieren, Budget planen, Kosten und Termine des Betriebs überwachen 


Betriebs- und Betriebszweigplanungen durchführen, Geschäftsentscheidungen treffen 


die Einhaltung von Bestimmungen zu Arbeitssicherheit und Unfallschutz veranlassen 


Mitarbeiter/innen anleiten, bei der Aus- und Weiterbildung mitwirken bzw. diese durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


12293 Aufsichtskräfte – Floristik


12294 Führungskräfte – Floristik
Nicht einzubeziehende Positionen:


1219 Aufsichts- und Führungskräfte – Gartenbau
SchlüsselTitel
1219Aufsichts- und Führungskräfte – Gartenbau

Gegenüberstellung

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Kurztitel

Aufsicht und Führung - Floristik

4Berufsuntergruppe

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