Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben in der Floristik, welche Spezialkenntnisse und -fertigkeiten erfordern. Sie planen und organisieren die Herstellung und den Verkauf von floristischen Produkten und arbeiten ggf. selbst mit.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
● Kunden und Kundinnen fachgerecht beraten, Aufträge annehmen und abwickeln, floristische Artikel verkaufen, Kundenkontakte herstellen und pflegen, Marketing gestalten
● Arbeitsabläufe organisieren, ggf. selbst praktisch mitarbeiten, z.B. bei der Gestaltung des Verkaufs-raums, dem Entwurf und der Anfertigung floristischer Arrangements oder bei der Pflanzenpflege
● Waren, z.B. Blumen und Topfpflanzen, Zubehör und Dekorationsartikel, auswählen und bestellen, Produktpalette festlegen
● Aufwand und Ertrag des Betriebs kalkulieren, Kosten und Termine überwachen
● die Einhaltung von Bestimmungen zu Arbeitssicherheit und Unfallschutz veranlassen
● Mitarbeiter/innen anleiten, bei der Aus- und Weiterbildung mitwirken bzw. diese durchführen
Zugeordnete Berufe (Beispiele):
Floristmeister/in
Floristikwirtschafter/in
Nicht einzubeziehende Berufe:
Florist/in (12102)
Gestalter/in – Blumenkunst, Floristik (12103)
Gärtnermeister/in – Friedhofsgärtnerei (12193)
Gärtnermeister/in – Zierpflanzenbau (12193)