Ausgeschlossen sind: Versicherungsbeiträge (15).
Das Leistungsentgelt für Versicherungen wird nach der Versicherungsart eingeordnet. Das Leistungsentgelt für Versicherungen, die mehrere Risiken abdecken, ist dem Hauptrisiko zuzuordnen, wenn es nicht den einzelnen Risiken zuteilbar ist. Das Leistungsentgelt ist die Differenz zwischen Prämieneinnahmen sowie den Erträgen aus der Verzinsung der Vermögensanlagen der Versicherungen und auszuzahlende Ansprüche der Versicherten.