Diese Unterklasse umfasst die Veredlung von Textilien und Bekleidung, z. B. durch Bleichen, Färben, Appretieren und ähnliche Verfahren.
Diese Unterklasse umfasst:
– Bleichen und Färben von textilen Spinnstoffen, Textilwaren, Garnen, Stoffen und Textilien einschließlich Bekleidung
– Appretieren, Trocknen, Dämpfen, Krumpfen, Ausbessern, Sanforisieren, Merzerisieren von Textilien einschließlich Bekleidung
– Bleichen von Jeans
– Plissieren und ähnliche Behandlung von Textilien
– Wasserdichtmachen, Beschichten, Gummieren oder Imprägnieren gekaufter Kleidung
– Siebdrucken auf Textilien und Bekleidung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von mit Gummi imprägnierten, beschichteten, überzogenen oder laminierten Spinnstoffen, wenn Gummi den Hauptbestandteil darstellt (s. 22.19.0)
– Färben, Bleichen, Appretieren, Imprägnieren von Textilien und Bekleidung in Verbindung mit Wäscherei und chemischer Reinigung (s. 96.01.0)