Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken, Ausgabe 2002 (GP 2002)




14 Steine und Erden, sonstige Bergbauerzeugnisse

Vorbemerkungen

Gebrochene Natursteine für den Beton-, Wege- oder Bahnbau sind unter den Meldenummern 1421 12 301 bis 1421 12 309 nachzuweisen.
Die Meldenummern 1421 12 500 sowie 1421 12 930 und 1421 12 950 sind nur für Körnungen, Splitt und Mehl aus Marmor bzw. aus anderen Natursteinen zu verwenden.

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Langtitel

Steine und Erden, sonstige Bergbauerzeugnisse

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