Hauptgruppe: VG (Verbrauchsgüterproduzenten)
Weiterverarbeitung von Span- und Faserplatten
Bei nicht bearbeiteten Span- und Faserplatten der Positionen 1621 1. ... ist eine Weiterverarbeitung nicht zu melden, wenn nur eine Bearbeitung wie Härten, Lochen, Beschichten, Furnieren usw. erfolgt. Als Weiterverarbeitung gilt hier nur die Verarbeitung zu einem anderen Erzeugnis.
Vorgefertigte Gebäude aus Holz
Zu den Meldenummern 1623 20 003 bis 1623 20 009 melden solche Unternehmen bzw. Betriebe, die in ortsfesten Produktionsstätten zur Vollmontage vorgesehene Bausätze aus Holz für Ein- und Zweifamilienhäuser, andere Wohn- und Betriebsgebäude und/oder andere Gebäude (z.B. Gartenhäuser) serienmäßig herstellen. Eingeschlossen sind Einbau-Ausstattungen, die üblicherweise mitgeliefert werden, z.B. elektrische Teile (Kabel, Steckdosen, Schalter etc.), Heiz- und Klimageräte, Sanitäreinrichtungen (Bad, Dusche, Warmwassergeräte etc.), Kücheneinrichtungen und Einbaumöbel.
Mengenmäßig ist außer der Anzahl der vorgefertigten Gebäude deren "Wohn- bzw. Nutzfläche" in m² anzugeben.
Die Montage von Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz gehört zum Baugewerbe, auch wenn ausschließlich oder überwiegend Erzeugnisse aus eigener Produktion montiert werden.