Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Koffern, Taschen und anderen Waren aus Leder, Kunstleder oder anderen Materialien wie Kunststofffolien, Spinnstoffen, oder Pappe, bei denen die gleiche Technologie angewendet wird wie bei Leder – Herstellung von Koffern, Taschen und ähnlichen Waren aus Vulkanfiber, formgepressten Kunststoffen oder Aluminium – Herstellung von Sattlerwaren – Herstellung von nichtmetallischen Uhrarmbändern (z. B. aus Stoff, Leder, Kunststoff) – Herstellung von verschiedenen Artikeln aus Leder oder Kunstleder: ● Treibriemen, Dichtungen usw. – Herstellung von Schnürsenkeln aus Leder – Herstellung von Reit- und anderen Peitschen
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Lederbekleidung (s. 14.11.0) – Herstellung von Lederhandschuhen, -hüten und -mützen (s. 14.19.0) – Herstellung von Schuhen (s. 15.20.0) – Herstellung von Fahrradsätteln (s. 30.92.0) – Herstellung von Uhrarmbändern aus Edelmetallen (s. 32.12.0) – Herstellung von Uhrarmbändern aus unedlen Metallen (s. 32.13.0) – Herstellung von Haltegurten und anderen Gurten für die Berufsausübung (s. 32.99.0)
Lederverarbeitung (oh.H.v.Lederbekleidung)
Lederverarbeitung (ohne Herstellung von Lederbekleidung)