Eingeschlossen sind: Ausgaben für Erweiterung, Ausbau, Umbau, Wärmeisolierung; Kernsanierung einer Liegenschaft, Erneuerung einzelner Räume (z.B. neues Bad). Die Maßnahmen werden oft nur einmalig durchgeführt und steigern Nutzen und Wert der Immobilie.
Ausgeschlossen sind: Ausgaben der Eigentümerinnen oder Eigentümer (Selbstnutzung oder Vermietung) für die Instandhaltung (werterhaltende bauliche Maßnahmen) von Grundstücken, Gebäuden und Eigentumswohnungen (1575).