Eingeschlossen sind: Grundsteuern, die von Eigentümerinnen oder Eigentümern der Wohnung bzw. des Grundbesitzes bezahlt werden; Grundsteuern für vermietetes/verpachtetes (nicht selbst genutztes) Grundvermögen.
Ausgeschlossen sind: Grundsteuern, die auf die Mieterinnen oder Mieter umgelegt und von diesen bezahlt werden (0444 107).