Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Papier, Karton und Pappe zur industriellen Weiterverarbeitung – Weiterverarbeitung von Papier, Karton und Pappe: ● Umhüllen, Beschichten und Imprägnieren von Papier, Karton und Pappe ● Herstellung von Krepp- und Faltpapier ● Herstellung von Laminaten und Folien, die mit Papier, Karton oder Pappe laminiert sind – Herstellung von Büttenpapier und -pappe (handgeschöpft) – Herstellung von Zeitungspapier und anderem Druck- oder Schreibpapier – Herstellung von Zellstoffwatte und Vliesen aus Zellstofffasern – Herstellung von (nicht gebrauchsfertigem) Kohle-, Durchschreibe- oder Umdruckpapier in Rollen oder breiten Bogen
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Wellpapier und -pappe (s. 17.21.0) – Herstellung von weiterverarbeiteten Papier-, Pappe- oder Zellstoffwaren (s. 17.22.0, 17.23.0, 17.24.0, 17.29.0) – Herstellung von beschichtetem oder imprägniertem Papier, sofern die Beschichtung oder das Imprägniermittel den Hauptbestandteil darstellt (siehe die Klasse, in der die Beschichtung oder das Imprägniermittel eingereiht ist) – Herstellung von Schleifpapier (s. 23.91.0)
H.v.Papier,Karton u. Pappe
H.v.Papier,Karton u.Pappe
Herstellung von Papier, Karton und Pappe