Hinweis: Korrektur gegenüber der Druckfassung des GP 2009 vom Dezember 2008: Änderung des Itemtitels
Ein- oder beidseitig mit Kaolin o. a. anorganischen Stoffen gestrichene oder überzogene Kraftpapiere und -pappen (ohne solche zum Beschreiben, Bedrucken oder für andere grafische Zwecke), mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, in Rollen oder Bogen