Diese Unterklasse umfasst: – Betrieb von Koksöfen – Herstellung von Koks und Schwelkoks – Herstellung von Pech und Pechkoks – Herstellung von Steinkohlegas – Herstellung von Steinkohle- und Braunkohlerohteer – Agglomerieren von Koks
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Torf-, Steinkohle- und Braunkohlebriketts (s. 19.20.0)
Kokerei