Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von organischen grenzflächenaktiven Stoffen – Herstellung von Papier, Watte, Filz und Vliesstoffen, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt oder überzogen (nicht zur Körperpflege) – Herstellung von Glycerin – Herstellung von Seifen, außer solcher zur Körperpflege – Herstellung von grenzflächenaktiven Zubereitungen: ● Wasch- und Reinigungsmittel ● Geschirrspülmittel ● Textilweichspüler – Herstellung von Reinigungs- und Poliermitteln: ● Zubereitungen zum Parfümieren und Deodorieren von Räumen ● künstliche und zubereitete Wachse ● Lederpflegemittel ● Holzpflegemittel ● Poliermittel für Karosserien, Glas und Metall ● Scheuerpasten und -pulver, einschließlich mit Scheuerpasten und -pulver beschichtetem Papier, Watte usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von getrennten chemischen Verbindungen (s. 20.13.0, 20.14.0) – Herstellung von aus Mineralölerzeugnissen synthetisiertem Glycerin (s. 20.14.0) – Herstellung von Seife zur Körperpflege (s. 20.42.0)
H.v.Seifen,Wasch-,Reini- gungs-u.Poliermitteln
H.v.Seifen,Wasch-,Reinigungs-u.Poliermitteln
Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln