Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken, Ausgabe 2002 (GP 2002)




21 Papier, Pappe und Waren daraus

Vorbemerkungen

Als Produktion ist die "verkaufsfähige" Menge von Papier und Pappe in Bogen, Rollen oder Endlosbahnen nachzuweisen. Von der nach der Papiermaschine oder nach dem Umroller gewogenen "maschinenfertigen" Produktion ist somit noch der angefallene und/oder zu erwartende Ausschuss oder Abfall nach Erfahrungswer-ten abzuziehen.
Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern
1.) Zu den GP-Unterkategorien 2112 13, 2112 14, 2112 22, 2112 23, 2112 24, 2112 25, 2112 30, 2112 40, 2112 51, 2112 52, 2112 53, 2112 54, 2112 55, 2112 56 und 2121 11
gehören nur Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern in einer der folgenden Form:
a) in Streifen oder Rollen mit einer Breite von mehr als 15 cm  oder
b) in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen.
Zur Güterart 2112 24 200 gehört = Strohpapier, hauptsächlich hergestellt aus Halbstoff aus Stroh, der in einem halbchemischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurde.
►2.) Zu den GP-Unterkategorien 2112 21 und 2112 57
gehören nur Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern in einer der folgenden Form:
a) in Streifen oder Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm  oder
b) in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen.
3.) Zu den GP-Unterkategorien 2123 11
gehören nur Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern in einer der folgenden Form:
a) in Streifen oder Rollen mit einer Breite von 36 cm oder weniger oder
b) in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf keiner Seite mehr als 36 cm messen.

 

4.) Zu den GP-Unterkategorien 2123 13
gehören nur Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern in einer der folgenden Form:
a) in Streifen oder Rollen mit einer Breite von 15 cm oder weniger oder
b) in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf keiner Seite mehr als 36 cm messen.
Tapeten und Wandverkleidungen
Bei den Meldenummern 2124 11 100 bis 2124 12 000 ist als Maßeinheit die Anzahl der Rollen anzugeben. Das Standardmaß pro Rolle beträgt bei Raufaserpapier 33,5 m Länge und 53 cm Breite, bei Tapeten u.ä. Wandver-kleidungen 10,5 m Länge und 53 cm Breite. Soweit davon abweichende Rollengrößen produziert werden, sind diese auf die genannten Standardmaße umzurechnen.

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Langtitel

Papier, Pappe und Waren daraus

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