Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken, Ausgabe 2009 (GP 2009)




21 Pharmazeutische u.ä. Erzeugnisse

Hauptgruppe: VG (Verbrauchsgüterproduzenten)
Zu dem Kapitel 21 gehören nicht:

Nahrungsmittel oder Getränke (wie diätetische, diabetische oder angereicherte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, tonische Getränke und Mineralwasser), andere nicht intravenös zu verabreichende Nährstoffzubereitungen.

Zu dem Kapitel 21 gehören:

Pflanzliche Arzneizubereitungen und Zubereitungen auf der Grundlage folgender Wirkstoffe: Vitamine, Mineralstoffe, essentielle Aminosäuren oder Fettsäuren, i.A.E. Diese Zubereitungen sind in 2120 einzureihen, wenn auf dem Etikett, der Verpackung oder dem Beipackzettel folgende Angaben gemacht werden:

a) die spezifischen Krankheiten, Leiden oder deren Symptome, bei denen diese Erzeugnisse verwendet werden sollen; 
b) die Konzentration des enthaltenen Wirkstoffs oder der enthaltenen Wirkstoffe; 
c) die zu verabreichende Menge und 
d) die Art der Anwendung.

In diese Position gehören homöopathische Arzneizubereitungen, vorausgesetzt, sie erfüllen die unter den Buchstaben a), c) und d) genannten Bedingungen.

Bei Zubereitungen auf der Grundlage von Vitaminen, Mineralstoffen, essentiellen Aminosäuren oder Fettsäuren muss die Menge eines dieser Stoffe pro auf dem Etikett angegebener empfohlener Tagesdosis deutlich höher sein, als die für den Erhalt der allgemeinen Gesundheit oder des allgemeinen Wohlbefindens empfohlene Tagesdosis.

Gegenüberstellung

Keine Daten gefunden
 

Stichwörter

Keine Daten gefunden

Langtitel

Pharmazeutische u.ä. Erzeugnisse

1Güterabteilung

Zur Standardansicht wechseln Standardansicht