Hauptgruppe: VG (Verbrauchsgüterproduzenten)
Zu dem Kapitel 21 gehören nicht: Nahrungsmittel oder Getränke (wie diätetische, diabetische oder angereicherte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, isotoni-sche Getränke und Mineralwasser), andere nicht intravenös zu verabreichende Nährstoffzubereitung
Pharmazeutische u.ä. Erzeugnisse