Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben in Berg- und Tagebau und Sprengtechnik, welche Spezialkenntnisse und -fertigkeiten erfordern. Sie beaufsichtigen einen bestimmten Bereich im Bergwerksbetrieb und sind für die unterstellten Mitar-beiter/innen verantwortlich.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
● Verantwortung für einen Teil des Bergwerks tragen, z.B. für Bergbaumaschinen, Bewetterung von Gruben- und Schachtanlagen oder übergreifende Sicherheitsfragen
● Aufsicht über die Mitarbeiter/innen im Verantwortungsbereich führen, Mitarbeiter/innen anleiten, Nachwuchskräfte ausbilden
● Arbeitsgeräte auswählen, Maschineneinsatz koordinieren, Arbeits- und Einsatzpläne erstellen
● Betriebsabläufe analysieren und optimieren
● für die ordnungsgemäße Wartung von Förderanlagen über Tage und unter Tage sorgen
● für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Instandhaltung der Arbeitsgeräte wie Vortriebs-, Abbau- und Gewinnungsmaschinen sorgen
● für ordnungsgemäßen Ablauf der Arbeitsprozesse im Verantwortungsbereich sorgen
● Umsetzung und Einhaltung von Arbeitssicherheits- und Umweltschutzmaßnahmen im Verantwortungsbereich gewährleisten
Zugeordnete Berufe (Beispiele):
Steiger/in
Produktionsleiter/in – Bergbau
Meister/in – Sprengtechnik
Nicht einzubeziehende Berufe:
Meister/in – Tunnel- und Schachtbau (32293)
Bergbautechniker/in (21113)
Leiter/in – Grubenbetrieb (21194)
Sprengmeister/in (21123)
Bergbauingenieur/in (21114)
Sprengingenieur/in (21124)