Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




2149 Aufsichtskräfte – Industrielle Keramikherstellung und -verarbeitung

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichts- und Führungsaufgaben in der industriellen Keramikherstellung. Sie treffen Entscheidungen über die Abwicklung der Produktionsprozesse und des Personaleinsatzes und überwachen alle Aspekte der Erzeugung von Keramikprodukten.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Bereitstellung der benötigten keramischen Werkstoffe und Materialien koordinieren und sicherstellen 


Rezepturen der Ausgangsmaterialien berechnen und festlegen 


Einsatz von Fertigungs-, Verarbeitungs- und Verpackungsanlagen planen und überwachen 


Einstellungsparameter der Gieß- und Formgebungsmaschinen sowie der Trocknungs- und Brennanlagen bestimmen, kontrollieren und gegebenenfalls korrigieren 


Einrichtung und Instandhaltung von Maschinen, Werkzeugen und Geräten überwachen 


für die Einhaltung von Qualitätsvorgaben, Kosten und Terminen sorgen 


Personaleinsatz planen und koordinieren 


Schulung und Weiterbildung für Mitarbeiter/innen organisieren und den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


21493 Aufsichtskräfte – Industrielle Keramikherstellung und -verarbeitung
Nicht einzubeziehende Positionen:


9349 Aufsichtskräfte – Kunsthandwerkliche Keramik- und Glasgestaltung
SchlüsselTitel
9349Aufsichtskräfte – Kunsthandwerkliche Keramik- und Glasgestaltung

Gegenüberstellung

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Stichwörter

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Kurztitel

Aufsicht-Industrielle Keramikherstellung

4Berufsuntergruppe

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