Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 (KldB 2010)




2229 Aufsichtskräfte - Farb- und Lacktechnik

Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben in der Farb- und Lacktechnik. Sie planen, koordinieren und überwachen die Produktionsabläufe bei der Herstellung und Verarbeitung von Farben und Lacken.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
● Einsatzbereitschaft der Betriebsmittel, z.B. der Fertigungs-, Abfüll- und Verpackungsanlagen, sicherstellen, regelmäßige Wartungsarbeiten veranlassen und überwachen
● Arbeitsabläufe und Zusammenarbeit mit zu- und nacharbeitenden Abteilungen abstimmen und koordinieren
● Arbeitsleistung und -qualität sowie Kostenentwicklung im jeweiligen Verantwortungsbereich überwachen, Optimierungs-prozesse einleiten
● Personal- und Betriebsmitteleinsatz planen, rechtzeitige Bereitstellung von Materialien, wie z.B. chemische Grundstoffe, Farbpigmente, Lösungs- und Bindemittel, veranlassen
● Schulung und Weiterbildung für Mitarbeiter/innen organisieren und den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
● Einhaltung der Arbeitssicherheits- und Umweltschutzbestimmungen durchsetzen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
22293 Aufsichtskräfte – Farb- und Lacktechnik
Nicht einzubeziehende Positionen:
2439 Aufsichtskräfte – Metalloberflächenbehandlung
3329 Aufsichtskräfte – Maler- und Lackierer-, Stuckateurarbeiten, Bauwerksabdichtung, Holz- und Bautenschutz
SchlüsselTitel
3329Aufsichtskräfte - Maler- und Lackierer-, Stuckateurarbeiten, Bauwerksabdichtung, Holz- und Bautenschutz

Gegenüberstellung

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Stichwörter

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Kurztitel

Aufsicht - Farb-, Lacktechnik

4Berufsuntergruppe

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