Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




2229 Aufsichtskräfte – Farb- und Lacktechnik

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben in der Farb- und Lacktechnik. Sie planen, koordinieren und überwachen die Produktionsabläufe bei der Herstellung und Verarbeitung von Farben und Lacken.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Einsatzbereitschaft der Betriebsmittel, z. B. der Fertigungs-, Abfüll- und Verpackungsanlagen, sicherstellen, regelmäßige Wartungsarbeiten veranlassen und überwachen 


Arbeitsabläufe und Zusammenarbeit mit zu- und nacharbeitenden Abteilungen abstimmen und koordinieren 


Arbeitsleistung und -qualität sowie Kostenentwicklung im jeweiligen Verantwortungsbereich überwachen, Optimierungsprozesse einleiten 


Personal- und Betriebsmitteleinsatz planen, rechtzeitige Bereitstellung von Materialien, wie z. B. chemische Grundstoffe, Farbpigmente, Lösungs- und Bindemittel, veranlassen 


Schulung und Weiterbildung für Mitarbeiter/innen organisieren und den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen 


Einhaltung der Arbeitssicherheits- und Umweltschutzbestimmungen durchsetzen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


22293 Aufsichtskräfte – Farb- und Lacktechnik
Nicht einzubeziehende Positionen:


2439 Aufsichtskräfte – Metalloberflächenbehandlung


3329 Aufsichtskräfte – Maler- und Lackierer-, Stuckateurarbeiten, Bauwerksabdichtung, Holz- und Bautenschutz
SchlüsselTitel
2439Aufsichtskräfte – Metalloberflächenbehandlung
3329Aufsichtskräfte – Maler- und Lackierer-, Stuckateurarbeiten, Bauwerksabdichtung, Holz- und Bautenschutz

Gegenüberstellung

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Stichwörter

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Kurztitel

Aufsicht - Farb-, Lacktechnik

4Berufsuntergruppe

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