Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 (KldB 2010)




232 Technische Mediengestaltung

Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufgaben in der technischen Gestaltung von Medien. Sie erstellen und bearbeiten Layouts, Bilddaten, Websites, Spiele oder Videomaterial für Informationsmedien und die Werbung.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
● Layouts, Druck- und Werbevorlagen erstellen, Kommunikationsmittel, wie z.B. Anzeigen, Firmenlogos oder Broschüren, entwerfen
● Werbe-, Mode- oder Sachfotografien sowie Werbespots oder Industriefilme konzipieren und realisieren, mithilfe von Software dreidimensionale Ansichten und Animationen gestalten
● grafische Konzepte für den Print-Bereich anfertigen, Designs von Multimedia-Auftritten entwerfen, Illustrationen und Zeichnungen erstellen
● statistische, quantitative und qualitative Untersuchungen der Markt- und Meinungsforschung zur Zielgruppenbestimmung und -berechnung berücksichtigen
● Personal-, Sachmittel-, Termin- und Kostenplanung im Rahmen von Medienprojekten übernehmen, Kreativteams leiten, Medienproduktion planen, steuern und überwachen
● die Einhaltung von Bestimmungen zu Presse- und Medienrecht, Urheber- und Lizenzrecht und Datenschutz sicherstellen, Mitarbeiter/innen anleiten und schulen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
2321 Berufe in der Digital- und Printmediengestaltung
2322 Berufe im Grafik-, Kommunikations- und Fotodesign
2328 Berufe in der technischen Mediengestaltung (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe)
2329 Aufsichts- und Führungskräfte – Technische Mediengestaltung
Nicht einzubeziehende Positionen:
233 Fototechnik und Fotografie
234 Drucktechnik und -weiterverarbeitung, Buchbinderei
921 Werbung und Marketing
SchlüsselTitel
234Drucktechnik und -weiterverarbeitung, Buchbinderei
921Werbung und Marketing
923Verlags- und Medienwirtschaft
924Redaktion und Journalismus

Gegenüberstellung

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Kurztitel

Technische Mediengestaltung

3Berufsgruppe

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