Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichts- und Führungsaufgaben in der technischen Mediengestaltung. Sie planen und steuern Arbeitsprozesse in der Medienproduktion, entwickeln Werbestrategien mit und gestalten Medienprodukte. Sie leiten sowohl technische als auch Kreativteams und stehen in Kontakt mit den Kunden und Kundinnen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
das visuelle Erscheinungsbild von Inhalten, Marken oder Unternehmen medienübergreifend entwickeln
visuelle Werbekampagnen planen und kalkulieren, Werbeträger und zielgruppenspezifische Medien wählen
alle Produktionsvorgänge wie Layout, Fotoshooting, Filmdreh, Animation und Set-Design begleiten und steuern
feste Kreativteams leiten, Kreativleistungen von externen Anbietern zukaufen
Produktion von Druckerzeugnissen, z. B. von Büchern, Zeitschriften, Werbeflyern oder Plakaten, selbstständig und eigenverantwortlich planen und steuern
Texterfassung, Scanvorgänge, typografische Gestaltung sowie die Bild- und Grafikintegration überprüfen und gegebenenfalls korrigieren
die Einhaltung von wettbewerbsrechtlichen Vorschriften sowie von Bestimmungen zum Presse- und Medienrecht, Urheber- und Lizenzrecht, Datenschutz sicherstellen
Schulung und Weiterbildung für Mitarbeiter/innen organisieren und durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
23293 Aufsichtskräfte – Technische Mediengestaltung
23294 Führungskräfte – Technische Mediengestaltung
Nicht einzubeziehende Positionen:
2349 Aufsichtskräfte – Drucktechnik und -weiterverarbeitung, Buchbinderei
9219 Aufsichts- und Führungskräfte – Werbung und Marketing