Hinweis:
Korrektur gegenüber der Druckfassung vom Mai 2011: Bei den nicht einzubeziehenden Berufen korrigierte Kodierung für "E-Marketing-Entwickler".
Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben in der technischen Mediengestaltung, welche Spezialkenntnisse und -fertigkeiten erfordern. Sie konzipieren Medienprojekte und planen, steuern und kontrollieren Arbeitsprozesse, wie z.B. die Herstellung von Printprodukten. Sie nehmen Qualitätsprüfungen vor und beraten Kunden und Kundinnen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
● die Produktion von Druckerzeugnissen, z.B. von Büchern, Zeitschriften, Werbeflyern oder Plakaten, verantworten und steuern
● den Einsatz der Betriebsmittel und die rechtzeitige Bereitstellung von Materialien, wie z.B. Druckfarben, Lacke und Leime, planen und sicherstellen
● Texterfassung, Scanvorgänge, typografische Gestaltung sowie die Bild- und Grafikintegration überprüfen und gegebenenfalls korrigieren
● Bogenmontage kontrollieren, gestaltete und angedruckte Seite mit Densitometer und Typometer kontrollieren
● die Einhaltung von wettbewerbsrechtlichen Vorschriften sowie von Bestimmungen zum Presse- und Medienrecht, Urheber- und Lizenzrecht, Datenschutz sicherstellen
● regelmäßige Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Geräten und Anlagen veranlassen und überwachen
● Schulung und Weiterbildung für Mitarbeiter/innen und den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
● Kosten nach vorgegebenen Plandaten erfassen, für die Einhaltung von Budget und Terminplan eines Projektes sorgen
Zugeordnete Berufe (Beispiele):
Industriemeister/in – Digital- und Printmedien
Flexografenmeister/in
Schriftsetzermeister/in
Galvanoplastikermeister/in
Nicht einzubeziehende Berufe:
Informationsdesigner/in (Fachschule) (23223)
Werbe- und Mediengestalter/in (23213)
Mediendesigner/in (Hochschule) (23224)
Druckermeister/in (23493)
Fotografenmeister/in (23393)
E-Marketing-Entwickler (43153)