Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 (KldB 2010)




2339 Aufsichtskräfte - Fototechnik und Fotografie

Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben in der Fototechnik und Fotografie. Sie koordinieren die Auftragsarbeiten, überwachen die Motiv- und Gerätewahl sowie die Planung der Bildkomposition, kontrollieren die Bearbeitungsschritte und arbeiten ggf. selbst fachlich mit.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
● Materialien, Hilfsmittel und Geräte auswählen und einkaufen, in Großbetrieben gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Einkauf oder der Betriebsleitung
● die Betriebsbereitschaft und den rationellen Einsatz der Betriebsmittel und Geräte, wie Kameras, Leuchtschirme oder Entwick-lungsmaschinen, sicherstellen
● besonders anspruchsvolle Arbeiten ausführen, z.B. Aufnahmen im Rahmen der Porträtfotografie sowie der Werbe- oder Mode-fotografie konzipieren
● Aufnahmen im Rahmen von Forschung und Wissenschaft machen, z.B. archäologische, geologische Fotografien oder mikroskopische Aufnahmen anfertigen
● Auftragsangebote kalkulieren, Arbeitsabläufe inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern
● Kunden und Kundinnen akquirieren und beraten, Aufträge einholen, Angebote potenzieller Lieferanten einholen, Verhandlungen führen und über die Auftragsvergabe entscheiden
● Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter/innen organisieren und den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
23393 Aufsichtskräfte – Fototechnik und Fotografie

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Kurztitel

Aufsicht - Fototechnik und Fotografie

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