Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




2339 Aufsichtskräfte – Fototechnik und Fotografie

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben in der Fototechnik und Fotografie. Sie koordinieren die Auftragsarbeiten, überwachen die Motiv- und Gerätewahl sowie die Planung der Bildkomposition, kontrollieren die Bearbeitungsschritte und arbeiten ggf. selbst fachlich mit.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Materialien, Hilfsmittel und Geräte auswählen und einkaufen, in Großbetrieben gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Einkauf oder der Betriebsleitung 


die Betriebsbereitschaft und den rationellen Einsatz der Betriebsmittel und Geräte, wie Kameras, Leuchtschirme oder Entwicklungsmaschinen, sicherstellen 


besonders anspruchsvolle Arbeiten ausführen, z. B. Aufnahmen im Rahmen der Porträtfotografie sowie der Werbe- oder Modefotografie konzipieren 


Aufnahmen im Rahmen von Forschung und Wissenschaft machen, z. B. archäologische, geologische Fotografien oder mikroskopische Aufnahmen anfertigen 


Auftragsangebote kalkulieren, Arbeitsabläufe inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern 


Kunden und Kundinnen akquirieren und beraten, Aufträge einholen, Angebote potenzieller Lieferanten einholen, Verhandlungen führen und über die Auftragsvergabe entscheiden 


Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter/innen organisieren und den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


23393 Aufsichtskräfte – Fototechnik und Fotografie

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Kurztitel

Aufsicht - Fototechnik und Fotografie

4Berufsuntergruppe

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