Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von keramischen Krügen und ähnlichen Behältnissen für Transport- oder Verpackungszwecke – Herstellung von keramischen Erzeugnissen a. n. g.
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Sanitärkeramik (s. 23.42.0) – Herstellung von künstlichen Zähnen (s. 32.50.3)
H.v.sonst.keramischen Erzeugn.
Herstellung von sonstigen keramischen Erzeugnissen