Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Klinker und hydraulischen Zementen einschließlich Portlandzement, Tonerdeschmelzzement, Hüttenzement und Superphosphatzement
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von feuerfesten Mörteln, Feuerbeton usw. (s. 23.20.0) – Herstellung von Transportbeton und -mörtel sowie Mörtel in Pulverform (s. 23.63.0, 23.64.0) – Herstellung von Erzeugnissen aus Zement (s. 23.69.0) – Herstellung von Knochen- und Dentalzementen (s. 32.50.1)
H.v.Zement
Herstellung von Zement