Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von gelöschtem und ungelöschtem sowie hydraulischem Kalk – Herstellung von Gips aus gebranntem Gipsstein oder gebranntem Sulfat – Herstellung von gebranntem Dolomit
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Erzeugnissen aus Gips (s. 23.62.0, 23.69.0)
H.v.Kalk u.gebranntem Gips
Herstellung von Kalk und gebranntem Gips