Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben in der Metalloberflächenbehandlung. Sie bereiten Galvanisieranlagen vor, planen Arbeitsabläufe und überwachen die Beschichtungsprozesse.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
die Herstellung technischer Oberflächen mit hohen Anforderungen an Ebenheit, Genauigkeit und Schichtdicke organisieren und überwachen
Ersatzteile, Chemikalien und andere Materialien auswählen und gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Einkauf oder der Betriebsleitung beschaffen
fachlich besonders qualifizierte Arbeiten, z. B. Arbeiten unter Verwendung von Edelmetallen, durchführen
metallische und chemische Schichten sowie anodische Oxidationsschichten prüfen
Produktionskosten nach vorgegebenen Plandaten erfassen, analysieren und bewerten
Auftraggeber beraten, Reklamationen bearbeiten, gegebenenfalls Mängelbeseitigung veranlassen
Galvanisieranlagen planen und einrichten, galvanische Bäder ansetzen, gegebenenfalls Elektrolyte untersuchen und verändern
Umweltschutzbestimmungen beachten, Abluft, Abwasser und chemische Rückstände unter Berücksichtigung der verantwortlichen Entsorgung behandeln (lassen)
Schulung und Weiterbildung für Mitarbeiter/innen organisieren und den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
24393 Aufsichtskräfte – Metalloberflächenbehandlung
Nicht einzubeziehende Positionen:
2419 Aufsichtskräfte – Metallerzeugung
2429 Aufsichtskräfte – Metallbearbeitung
2459 Aufsichtskräfte – Feinwerk- und Werkzeugtechnik