Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben im Bereich Metallbau und Schweißtechnik. Sie organisieren und überwachen den gesamten Arbeitsprozess und führen fachlich besonders anspruchsvolle Tätigkeiten des Schweißens und im Metallbau selbst aus.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
● Fach- und Führungsaufgaben bei der Fertigung von Metallkonstruktionen, Rohrleitungen und im Anlagenbau wahrnehmen, besonders anspruchsvolle Schweißverfahren durchführen
● Schweißpläne erstellen oder vorgegebene Pläne lesen und Umsetzung veranlassen
● besonders anspruchsvolle Schweiß- und Montagearbeiten selbst ausführen
● Pläne für Metallbaukonstruktionen ausarbeiten, geeignete Materialien auswählen
● Betriebsbereitschaft von Maschinen, Anlagen und Betriebsmitteln, wie z.B. von Lötgeräten, Fräsen und metallischen Werkstoffen, sicherstellen
● Auswahl der Betriebsmittel unter Kosten minimierenden Gesichtspunkten treffen, Produkt- und Materialdisposition anleiten und überwachen
● bei schweißtechnischen Abnahmeprüfungen mitwirken, Qualitätsprüfung an Spann- und Schweißvorrichtungen sowie an Metallbaukonstruktionen durchführen
● zerstörende und zerstörungsfreie Schweißnahtprüfungen durchführen oder veranlassen, Prüfergebnisse bewerten
● Auszubildende oder Schweißfachkräfte in verschiedenen Schweißverfahren unterweisen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
24493 Aufsichtskräfte – Metallbau und Schweißtechnik
Nicht einzubeziehende Positionen:
2429 Aufsichtskräfte – Metallbearbeitung
2519 Aufsichts- und Führungskräfte – Maschinenbau- und Betriebstechnik
2529 Aufsichtskräfte – Fahrzeug-, Luft-, Raumfahrt- und Schiffbautechnik
3429 Aufsichtskräfte – Klempnerei, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik