Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




2459 Aufsichtskräfte – Feinwerk- und Werkzeugtechnik

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben in der Produktion von Werkzeugen, feinwerktechnischen Geräten oder Uhren. Darüber hinaus arbeiten sie an fachlich komplexen Aufgaben mit, berechnen Bedarf und Wirtschaftlichkeit des Betriebsbereichs und unterstützen Vertriebsmitarbeiter/innen von fachlicher Seite im Produktvertrieb.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Produktion feinwerkmechanischer Werkstücke wie Schneidewerkzeuge, Uhren oder Schusswaffen planen, leiten und überwachen 


Geräte, Maschinen, Hilfsmittel und Anlagen auswählen sowie deren Verfügbarkeit für den Produktionsprozess sicherstellen und planen 


Einhaltung der Budgets sicherstellen  


fachlich besonders anspruchsvolle Arbeiten übernehmen und ausführen, z. B. Warten bzw. Instandsetzen besonders wertvoller Uhren, Einstellung an Zielvorrichtungen vornehmen 


technische Zeichnungen und Schaltpläne anfertigen und deren Ausführung veranlassen 


Schulung und Weiterbildung für Mitarbeiter/innen organisieren und den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


24593 Aufsichtskräfte – Feinwerk- und Werkzeugtechnik
Nicht einzubeziehende Positionen:


2429 Aufsichtskräfte – Metallbearbeitung


2519 Aufsichts- und Führungskräfte – Maschinenbau- und Betriebstechnik
SchlüsselTitel
2429Aufsichtskräfte – Metallbearbeitung
2519Aufsichts- und Führungskräfte – Maschinenbau- und Betriebstechnik

Gegenüberstellung

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Stichwörter

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Kurztitel

Aufsicht - Feinwerk- u. Werkzeugtechnik

4Berufsuntergruppe

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