Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben in der Werkzeug-, Feinwerktechnik und im Uhrmacherhandwerk, welche Spezialkenntnisse und -fertigkeiten erfordern. Sie führen fachlich besonders anspruchsvolle Arbeiten aus, beraten über technische Aspekte der Produkte und erfüllen Aufgaben in Anleitung und Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
● Produktion feinwerkmechanischer Werkstücke wie Schneidewerkzeuge, Uhren oder Schusswaffen planen, leiten und überwachen
● Geräte, Maschinen, Hilfsmittel und Anlagen auswählen sowie deren Verfügbarkeit für den Produktionsprozess sicherstellen und planen
● Einhaltung der Budgets sicherstellen
● fachlich besonders anspruchsvolle Arbeiten übernehmen und ausführen, z.B. Restauration besonders wertvoller Uhren, Einstellung an Zielvorrichtungen vornehmen
● technische Zeichnungen und Schaltpläne anfertigen und deren Ausführung veranlassen
● Schulung und Weiterbildung für Mitarbeiter/innen organisieren und den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
Zugeordnete Berufe (Beispiele):
Industriemeister/in – Metall (Geräte- und Feinwerktechnik)
Schneidwerkzeugmechanikermeister/in
Feinwerkmechanikermeister/in
Uhrmachermeister/in
Nicht einzubeziehende Berufe:
Feinwerktechniker/in (24513)
Maschinenbautechniker/in – Betriebsmittel/Werkzeugbau (24523)
Feinwerkingenieur/in (24514)
Industriemeister/in – Metall (24293)
Maschinenbaumeister/in (25193)