Inhalt:
Angehörige dieser Berufe bedienen und überwachen anderweitig nicht genannte Betriebsanlagen sowie Produktionsmaschinen aller Art in der Industrie. Anhand von Monitoren oder Anzeigen kontrollieren sie Prozessparameter oder Betriebszustände.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
● Steuerprogramme abrufen bzw. einstellen, Produktionsmaschinen bzw. Kraftwerksanlagen in Betrieb nehmen
● Maschinenfunktionen an Prüfständen überprüfen, Instrumentenanzeigen aufzeichnen und analysieren, Fehler beheben und kleine Reparaturen durchführen
● Fertigungskontrollen durchführen, bei Abweichungen von den Vorgaben Fehlerursachen ermitteln bzw. die zuständigen Stellen informieren
● Dampfkesselanlagen in Kraftwerken beheizen und überwachen
● Pumpen und Ventile zum Ablassen von Flüssigkeiten bedienen und warten
● Energieeinsatzmengen überprüfen und korrigieren, Nutzungsgrad der Anlage dokumentieren
● Fertigungsmaschinen bzw. Betriebszustände von Kraftwerksmaschinen mithilfe von optischen und akustischen Anzeigen sowie Monitoren überwachen.
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
25122 Maschinen- und Anlagenführer/innen – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:
2420 Berufe in der Metallbearbeitung (ohne Spezialisierung)