Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




2512 Maschinen- und Anlagenführer/innen

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe bedienen und überwachen anderweitig nicht genannte Betriebsanlagen sowie Produktionsmaschinen aller Art in der Industrie. Anhand von Monitoren oder Anzeigen kontrollieren sie Prozessparameter oder Betriebszustände.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Steuerprogramme abrufen bzw. einstellen, Produktionsmaschinen bzw. Kraftwerksanlagen in Betrieb nehmen 


Maschinenfunktionen an Prüfständen überprüfen, Instrumentenanzeigen aufzeichnen und analysieren, Fehler beheben und kleine Reparaturen durchführen 


Fertigungskontrollen durchführen, bei Abweichungen von den Vorgaben Fehlerursachen ermitteln bzw. die zuständigen Stellen informieren 


Dampfkesselanlagen in Kraftwerken beheizen und überwachen 


Pumpen und Ventile zum Ablassen von Flüssigkeiten bedienen und warten 


Energieeinsatzmengen überprüfen und korrigieren, Nutzungsgrad der Anlage dokumentieren 


Fertigungsmaschinen bzw. Betriebszustände von Kraftwerksmaschinen mithilfe von optischen und akustischen Anzeigen sowie Monitoren überwachen.
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


25122 Maschinen- und Anlagenführer/innen – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


2420 Berufe in der Metallbearbeitung (ohne Spezialisierung)
SchlüsselTitel
2420Berufe in der Metallbearbeitung (ohne Spezialisierung)

Gegenüberstellung

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Kurztitel

Maschinen- und Anlagenführer/innen

4Berufsuntergruppe

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