Inhalt:
Diese Systematikposition umfasst alle anderweitig nicht genannten Berufe der Maschinen- und Anlagenführung, deren Tätigkeiten fundierte fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern. Angehörige dieser Berufe bedienen und überwachen (nicht bereits an anderer Stelle genannte) Fertigungsmaschinen oder Betriebsanlagen, z.B. in Kraftwerken oder sie bedienen Turbinen oder Dampfmaschinen zur Stromerzeugung. Sie rüsten Maschinen um, nehmen sie in Betrieb, warten und pflegen Fertigungs- bzw. Betriebseinrichtungen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
● Steuerprogramme abrufen bzw. einstellen, Produktionsmaschinen bzw. Kraftwerksanlagen in Betrieb nehmen
● Maschinenfunktionen an Prüfständen überprüfen, Instrumentenanzeigen aufzeichnen und analysieren, Fehler beheben und kleine Reparaturen durchführen
● Fertigungskontrollen durchführen, bei Abweichungen von den Vorgaben Fehlerursachen ermitteln bzw. die zuständigen Stellen informieren
● Dampfkesselanlagen in Kraftwerken beheizen und überwachen
● Pumpen und Ventile zum Ablassen von Flüssigkeiten bedienen und warten
● Energieeinsatzmengen überprüfen und korrigieren, Nutzungsgrad der Anlage dokumentieren
● Fertigungsmaschinen bzw. Betriebszustände von Kraftwerksmaschinen mithilfe von optischen und akustischen Anzeigen sowie Monitoren überwachen.
Zugeordnete Berufe (Beispiele):
Heizer/in
Kesselwärter/in
Anlagenführer/in
Brennmaschinenführer/in
Maschinen- und Anlagenführer/in
Nicht einzubeziehende Berufe:
Maschinen- und Anlagenführer/in – Druckweiter-, Papierverarbeitung (23122)
Maschinen- und Anlagenführer/in – Metall-, Kunststofftechnik (24202)
Maschinen- und Anlagenführer/in – Textiltechnik (28102)
Maschinen- und Anlagenführer/in – Lebensmitteltechnik (29202)