Inhalt:
Diese Systematikposition umfasst alle Berufe der Luft- und Raumfahrttechnik, deren Tätigkeiten fachlich fundierte Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern. Angehörige dieser Berufe stellen Fluggeräte oder Triebwerke her, halten sie instand und führen Reparaturen durch.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
● Flugtriebwerke und Anbauteile warten, Sicht- und Funktionskontrollen durchführen, Hydrauliksysteme, Kraftstoffanlagen, Kolben- und Turbinentriebwerke kontrollieren
● Triebwerke durch Demontage und sorgfältige Prüfung von Bauteilen und Modulen überholen
● Komplettüberholung von Fluggeräten durchführen, dabei Bauteile, Module und Bausteine insbesondere der Flugzeugstruktur ausbauen und sorgfältig prüfen
● Triebwerkskomponenten, z.B. Lauf-, Leitschaufeln, Brennkammern und Wellen und Fluggerätsystemkomponenten herstellen und in Triebwerke bzw. Fluggeräte einbauen
● in der Herstellung von Bauteilen konventionelle und CNC-Werkzeugmaschinen einsetzen, Metall- und Kunststoffteile spanen, Montagetechniken anwenden
● Rumpf-, Trag-, Leit-, Steuer- und Fahrwerke sowie Klima- und Enteisungsanlagen überprüfen, gegebenenfalls schadhafte oder brüchige Teile auswechseln
● Baugruppen durch Einsatz von Nietrobotern verbinden, selbstfahrende Roboter innerhalb des Rumpfes begleiten, Setzköpfe mit Spezialzangen in die Nahtstellen setzen
● gesamte Flugzeuge in der Endmontage zusammenbauen
● Leichtfluggeräte aus Faserverbundstoffen, Leichtmetall oder anderen Materialien entwerfen, Einzelbauteile herstellen und montieren
Zugeordnete Berufe (Beispiele):
Fluggerätmechaniker/in
Flugtriebwerkmechaniker/in
Leichtflugzeugbauer/in
Nicht einzubeziehende Berufe:
Konstruktionsmechaniker/in (24412)
Industriemechaniker/in (25102)
Elektroniker/in – Luftfahrttechnische Systeme (26332)