Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Litzen, Kabeln, Seilen, geflochtenen Bändern und ähnlichen Erzeugnissen aus Metall – Herstellung von unisolierten Metallkabeln oder isolierten, als Stromleiter ungeeigneten Kabeln – Herstellung von umhülltem oder gefülltem Draht – Herstellung von Erzeugnissen aus Draht: ● Stacheldraht, Draht für Einzäunungen, Gitter, Geflechte, Gewebe usw. ● beschichtete Elektroden für das Lichtbogenschweißen – Herstellung von Nägeln und Stiften – Herstellung von Federn (außer Uhrfedern): ● Blattfedern, Schraubenfedern, Drehstabfedern ● Federblätter – Herstellung von Ketten außer Kraftübertragungsketten
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Uhrfedern (s. 26.52.0) – Herstellung von Kabeln und Leitungen zur Stromübertragung (s. 27.32.0) – Herstellung von Kraftübertragungsketten (s. 28.15.0)
H.v.Drahtwaren,Ketten u.Federn
Herstellung von Drahtwaren, Ketten und Federn