Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 (KldB 2010)




2639 Aufsichtskräfte - Elektrotechnik

Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben in der Elektrotechnik. Sie sind vor allem in Planung und Organisation in Betrieben der Elektroindustrie oder im Elektrotechniker- und Informationstechniker-Handwerk tätig.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
● elektrotechnische Systeme, z.B. Energieversorgungssysteme sowie automatisierte Anlagen und Informationssysteme, projektieren, Bau, Installation oder Fertigung veranlassen und kontrollieren
● Installation und Betrieb von Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungstechnik, Fernsehempfangs- und Radiotechnik planen und beaufsichtigen
● Vorgaben für Konstruktionen bei Komponenten in elektromechanischen und -technischen Anlagen und Geräten erarbeiten und Ausführung kontrollieren
● Materialien, Hilfsmittel, Geräte und Maschinen auswählen und gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Einkauf oder der Betriebsleitung beschaffen
● Fertigungsprozesse einleiten, steuern, überwachen und optimieren
● Schulung und Weiterbildung für Mitarbeiter/innen organisieren und den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
● effektive Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen organisieren und überwachen, Mitarbeiter/innen bei neuen oder schwierigen Arbeitsgängen anleiten
● Kunden und Kundinnen oder Vertriebsmitarbeiter/innen beraten, Angebote kalkulieren und erstellen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
26393 Aufsichtskräfte – Elektrotechnik
Nicht einzubeziehende Positionen:
2619 Aufsichtskräfte – Mechatronik und Automatisierungstechnik
2629 Aufsichtskräfte – Energietechnik
4319 Führungskräfte – Informatik
SchlüsselTitel
2619Aufsichtskräfte - Mechatronik und Automatisierungstechnik
2629Aufsichtskräfte - Energietechnik
3419Aufsichtskräfte - Gebäudetechnik

Gegenüberstellung

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Kurztitel

Aufsicht - Elektrotechnik

4Berufsuntergruppe

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