Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 (KldB 2010)




2721 Technische Zeichner/innen

Inhalt:
Angehörige dieser Berufe erstellen Pläne und technische Unterlagen nach Vorgaben von Konstrukteuren und Konstrukteurinnen oder Architekten und Architektinnen. Sie zeichnen z.B. Schalt- oder Baupläne, fertigen Zeichnungen von Bauteilen aus Holz bzw. Metall oder Maschinen anhand von Skizzen, Maßen und anderen Daten an.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
● Skizzen und Entwürfe nach Modell, Daten oder Vorlage anfertigen, z.B. Bauzeichnungen, Produktions- und Montageskizzen, die für Techniker und Planer für die Herstellung, Installation und den Bau von Maschinen, Gebäuden, Straßen oder Anlagen benötigt werden
● Ingenieure und Ingenieurinnen bei der Entwicklung von Einzelteilen und Baugruppen von technischen Produkten vor allem mit 3-D-CAD-Systemen unterstützen
● manuell und überwiegend rechnergestützt zeichnen, am Computer erstellte Zeichnungen und Berechnungen prüfen, Zeichnungsänderungen durchführen
● technische Zeichnungen bemaßen und kennzeichnen, z.B. technische Angaben eintragen, nach funktions- und fertigungsgerechten Gesichtspunkten bemaßen
● fachbezogene Berechnungen durchführen
● technische Begleitunterlagen erstellen, z.B. Bauteil-, Maschinen-, Geräte- und Stücklisten, Übersichtspläne, Diagramme, Tabellen und Handbücher erstellen
● Vermessungsarbeiten durchführen, z.B. vorhandene und zu erstellende Bauten oder Bauteile auf- und einmessen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
27212 Technische Zeichner/innen – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten

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Kurztitel

Technische Zeichner/innen

4Berufsuntergruppe

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