Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Industriearmaturen einschließlich Drossel- und Einlassventilen – Herstellung von Sanitärarmaturen – Herstellung von Heizungsarmaturen
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Armaturen aus ungehärtetem vulkanisiertem Gummi, Glas oder aus Keramik (s. 22.19.0, 23.19.0 bzw. 23.44.0) – Herstellung von Ein- und Auslassventilen für Verbrennungsmotoren (s. 28.11.0) – Herstellung von hydraulischen und pneumatischen Ventilen sowie Luftaufbereitungseinrichtungen für pneumatische Systeme (s. 28.12.0)
H.v.Armaturen ang
Herstellung von Armaturen anderweitig nicht genannt