Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




282 Textilverarbeitung

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufgaben im Modedesign, in der Bekleidungs-, Hut- und Mützenfertigung, technischen Konfektion, Segelmacherei, Polsterei und Fahrzeuginnenausstattung.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Modekollektionen planen, entwerfen, gestalten, entwickeln 


Kleidungsstücke oder Kopfbedeckungen fertigen 


Produktionsmaschinen und -anlagen der Textilverarbeitung und Bekleidungstechnik bedienen, beschicken, überwachen, reinigen und warten 


Schutz- und Wetterkleidung, Zelte, Lkw-Planen, Schirme und Segel herstellen 


Polstermöbel und deren Komponenten, Matratzen und Dekorationen herstellen, Teile der Fahrzeuginnenausstattung herstellen und einbauen 


Arbeitsabläufe in der Textilverarbeitung und Bekleidungstechnik steuern und beaufsichtigen, Qualitätssicherungsmaßahmen umsetzen 


Personal-, Geschäfts- und Investitionsentscheidungen der Textilverarbeitung treffen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


2821 Berufe im Modedesign


2822 Berufe in der Bekleidungs-, Hut- und Mützenherstellung


2823 Technische Konfektionäre/Konfektionärinnen, Segelmacher/innen


2824 Berufe in der Polsterei und Fahrzeuginnenausstattung


2829 Aufsichts- und Führungskräfte – Textilverarbeitung
Nicht einzubeziehende Positionen:


281 Textiltechnik und -produktion


283 Leder-, Pelzherstellung und -verarbeitung
SchlüsselTitel
281Textiltechnik und -produktion
283Leder-, Pelzherstellung und -verarbeitung

Gegenüberstellung

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Kurztitel

Textilverarbeitung

3Berufsgruppe

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