Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichts- und Führungsaufgaben in der Textilverarbeitung. Neben anspruchsvollen fachlichen Arbeiten, planen, steuern und überwachen sie Arbeitsabläufe, erstellen Personaleinsatz-, Produktions- und Budgetpläne oder planen, leiten und koordinieren die Produktionsaktivitäten ganzer Unternehmen der Textilverarbeitung.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
Arbeitsabläufe inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern, Personaleinsatz planen, Materialverbrauch und Zeitaufwände berechnen
Betriebsbereitschaft und rationellen Einsatz von Betriebsmitteln und Anlagen sicherstellen, Wartungs-, Instandhaltungsmaßnahmen veranlassen
über die Auswahl der Betriebsmittel entscheiden, Kostenfaktoren analysieren, beeinflussbare Kosten minimieren, Budgets überwachen, Betriebsabrechnung erstellen
schwierige Fachaufgaben in Schneiderei, Hutmacherei und der Bekleidungsindustrie, Segelmacherei, Polsterei und Fahrzeuginnenausstattung übernehmen
Qualitätssicherungssysteme konzipieren und durchsetzen, Qualitätssicherungsmaßnahmen, beispielsweise Qualitätskontrollen, durchführen und überwachen
die Einhaltung von Vorschriften und Bestimmungen zu Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sicherstellen, ggf. Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen am Arbeitsplatz implementieren
Grundsätze für das kaufmännische, personelle und technische Geschehen gestalten, die Geschäftspolitik bestimmen, Geschäftschancen identifizieren und künftige Betriebsstrategien entwickeln und festlegen
Mitarbeiter/innen anleiten, bei der Weiterbildung der Mitarbeiter/innen mitwirken und den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
28293 Aufsichtskräfte – Textilverarbeitung
28294 Führungskräfte – Textilverarbeitung
Nicht einzubeziehende Positionen:
2819 Aufsichts- und Führungskräfte – Textiltechnik und -produktion
2839 Aufsichts- und Führungskräfte – Leder-, Pelzherstellung und -verarbeitung