Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von Metallen einschließlich solcher, die dazu einen Laserstrahl, Ultraschallwellen, Plasmabögen, magnetische Impulse usw. nutzen:
● Werkzeugmaschinen zum Bohren, Drehen, Fräsen, Erodieren, Hobeln, Läppen, Räumen, Richten, Sägen, Schleifen, Schärfen, Stoßen usw.
● Werkzeugmaschinen zum Stanzen, Biegen oder Pressen
● Scheren zur Metallbearbeitung, Fallhämmer, Schmiedemaschinen usw.
● Drahtziehmaschinen, Drahtwalzmaschinen und Drahtbearbeitungsmaschinen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen für Werkzeugmaschinen (Bohrer, Stanzwerkzeuge, Gesenke, Fräsen, Sägeblätter, Schneidmesser usw.) (s. 25.73)
– Herstellung von elektrischen Löt- und Schweißgeräten (s. 27.90.0)
– Herstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb (s. 28.24.0)
– Herstellung von nicht elektrischen Löt- und Schweißgeräten (s. 28.29.0)
– Herstellung von Maschinen für den Einsatz in metallurgischen Betrieben oder Gießereien (s. 28.91.0)