Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von ortsfesten Maschinen zum Nageln, Heften, Leimen oder sonstigem Zusammenfügen von Holz, Kork, Bein, Hartgummi oder Kunststoff usw.
– Herstellung von ortsfesten Bohrern oder Schlagbohrern, Feilmaschinen, Nietmaschinen, Blechschneidern usw.
– Herstellung von Maschinen zum Elektroplattieren
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen für Werkzeugmaschinen (Bohrer, Stanzwerkzeuge, Gesenke, Fräsen, Sägeblätter, Schneidmesser usw.) (s. 25.73)
– Herstellung von handgeführten elektrischen Lötkolben und Schweißgeräten (s. 27.90.0)
– Herstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb (s. 28.24.0)
– Herstellung von nicht elektrischen Löt- und Schweißgeräten (s. 28.29.0)
– Herstellung von Maschinen für den Einsatz in metallurgischen Betrieben oder Gießereien (s. 28.91.0)
– Herstellung von Bergwerksmaschinen (s. 28.92.1)
– Herstellung von Bau- und Baustoffmaschinen (s. 28.92.2)
– Herstellung von Maschinen zur Herstellung von Mauer- und Dachziegeln, geformten keramischen Massen, keramischen Rohren sowie zum Warmbearbeiten von Glas (s. 28.99.0)