Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Nutzkraftwagen: ● Lieferwagen, Lastkraftwagen, Sattelstraßenzugmaschinen usw. – Herstellung von Omnibussen und Oberleitungsbussen – Herstellung von Motoren für Nutzkraftwagen – Herstellung von Fahrgestellen mit Motoren für Nutzkraftwagen – Herstellung von sonstigen Kraftwagen: ● Schneemobile, Golfwagen, Amphibienfahrzeuge ● Löschfahrzeuge, Straßenkehrmaschinen, Kranwagen (Autokrane), Betonmischwagen, Fahrbüchereien und -banken, gepanzerte Fahrzeuge für Geld- und Werttransporte usw. – Werksüberholung von Nutzkraftwagenmotoren
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Elektromotoren (außer Anlassermotoren) (s. 27.11.0) – Herstellung von Beleuchtungseinrichtungen für Kraftfahrzeuge (s. 27.40.0) – Herstellung von Kolben, Kolbenringen und Vergasern (s. 28.11.0) – Herstellung von landwirtschaftlichen Zugmaschinen (s. 28.30.0) – Herstellung von Zugmaschinen für den Einsatz im Bergbau oder im Bau (s. 28.92.1 und .2) – Herstellung von geländegängigen Muldenkippern (s. 28.92.2) – Herstellung von Kraftwagenaufbauten und -anhängern(s. 29.20.0) – Herstellung von elektrischen Ausrüstungen für Kraftwagen (s. 29.31.0) – Herstellung von nicht elektrischen Teilen und Zubehör für Kraftwagen (s. 29.32.0) – Herstellung von Panzern und sonstigen Kampffahrzeugen (s. 30.40.0) – Instandhaltung und Reparatur von Nutzkraftwagen (s. 45.20.4)
H.v.Nutzkraftwagen u.deren Motoren
Herstellung von Nutzkraftwagen und Nutzkraftwagenmotoren