Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichts- und Führungsaufgaben in der Getränkeherstellung. Sie planen und organisieren Betriebs- und Arbeitsabläufe, überwachen die Einhaltung der Qualitätsstandards, planen den Personaleinsatz und das Produktionsbudget. Gegebenenfalls leiten und koordinieren sie die Produktionsaktivitäten großer Unternehmen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
Produktionsstrategien und Richtlinien festlegen und implementieren, Getränkeproduktion planen und überwachen
Produktionsziele, wie z. B. Menge der Produkte, Termineinhaltung und Wirtschaftlichkeit, formulieren und sicherstellen
Qualitätsprüfungen sicherstellen, optimieren und durchführen, z. B. Geruchs- oder Geschmacksproben sowie biologische und chemische Untersuchungen veranlassen
über Investitionen und die Auswahl von technischen Betriebsmitteln entscheiden oder bei der Entscheidung mitwirken
Wartung, Instandhaltung, Inbetriebnahme von Anlagen sowie Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sicherstellen und verantworten
kaufmännische Aufgaben übernehmen, Getränkevertrieb organisieren, Werbemaßnahmen planen und durchführen
Arbeitskräfteeinsatz planen, Schulung und Weiterbildung für Mitarbeiter/innen organisieren und den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
Produktionsaufzeichnungen erstellen und Berichte kontrollieren
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
29193 Aufsichtskräfte – Getränkeherstellung
29194 Führungskräfte – Getränkeherstellung
Nicht einzubeziehende Positionen:
2929 Aufsichts- und Führungskräfte – Lebensmittel- und Genussmittelherstellung