Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Schienenfahrzeugen, die elektrisch, mit Dieselkraftstoff, Dampf oder anderweitig betrieben werden
– Herstellung von anderen Schienenfahrzeugen mit Eigenantrieb: Triebwagen, Straßenbahnen, Schienenfahrzeuge zur Gleisunterhaltung und andere Dienstfahrzeuge
– Herstellung von Schienenfahrzeugen ohne Eigenantrieb:
● Personenwagen, Güterwagen, Kesselwagen, Selbstentladewagen, Werkstattwagen, Kranwagen, Tender usw.
– Herstellung von Schienenfahrzeugteilen:
● Drehgestelle, Achsen und Räder, Bremsvorrichtungen und Teile davon, Zughaken und andere Kupplungsvorrichtungen, Puffer und Pufferteile, Stoßdämpfer, Untergestelle, Aufbauten, Übergänge usw.
– Herstellung von Schienenfahrzeugen für den Einsatz im Bergbau
– Herstellung von Sitzen für Schienenfahrzeuge
– Werksüberholung und Umbau von Schienenfahrzeugen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Elektromotoren (s. 27.11.0)
– Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (s. 28.11.0)