Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 (KldB 2010)




3116 Bausachverständige und Baukontrolleure/-kontrolleurinnen

Inhalt:
Angehörige dieser Berufe sind für die Überwachung der Einhaltung von behördlichen Vorschriften im Rahmen von Bauprojekten verantwortlich. Außerdem beurteilen und bewerten sie den Zustand von Bauwerken und verfassen Gutachten darüber.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
● Bauobjekte unter anderem auf Einhaltung des genehmigten Bauantrages und der vorgegebenen Bauvor-schriften überprüfen
● Einhaltung der Unfallverhütungs-, Arbeitsschutz-, Brandschutzvorschriften auf Baustellen überwachen
● Bauabnahmen durchführen, wie z.B. Rohbau- und Schlussabnahmen, und diese dokumentieren
● Materialien auf fachgerechte Verwendung und Bauleistungen auf fachgerechte Ausführung beurteilen
● Gebäude auf Schadstoffbelastung untersuchen, z.B. auf Schimmelpilzbefall, elektromagnetische Felder, giftige Holzschutzmittel oder Innenraumallergene
● Gutachten, wie z.B. Gerichts-, Schieds- und Privatgutachten, bauphysikalische oder baubiologische Gutach-ten erstellen
● technische Erkenntnisse, z.B. bei Gerichtsprozessen, erläutern, bauphysikalische Erkenntnisse in technische Anwendungen umsetzen
● Behörden, Hausbesitzer/innen, Bauherren und Architekten beraten, z.B. über optimalen Energieeinsatz oder Wohnraumgesundheit
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
31163 Bausachverständige und Baukontrolleure/-kontrolleurinnen – komplexe Spezialistentätigkeiten
31164 Bausachverständige und Baukontrolleure/-kontrolleurinnen – hoch komplexe Tätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:
6131 Berufe in der Immobilienvermarktung und -verwaltung
SchlüsselTitel
3210Berufe im Hochbau (ohne Spezialisierung)

Gegenüberstellung

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Kurztitel

Bausachverständige und Baukontrolleure

4Berufsuntergruppe

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